Werner Ackermann et alii

Die Cosmopolitische Union

(1930)

 



Notiz

Aus: RADIKALER GEIST (1930)

 


 

Die Mitgliedschaft der COSMOPOLITISCHEN UNION ist kostenlos.

Die Mitglieder befürworten, ohne für ihre Person eine Verpflichtung einzugehen, folgende Grundforderungen der Cosmopolitischen Union:

I. Jeder hat das Recht zum Austritt aus dem Staat. (Vgl. Kirchenaustritt)

II. Cosmopoliten (freiwillig Staatenlose) besitzen überall Einreise-, Niederlassungs- und Arbeitsrecht.

III. Unfreiwillig Staatenlose können durch einfache Option entweder Cosmopoliten oder Staatsangehörige werden.

IV. Der Staat erkennt die Staatslosigkeit als Rechtszustand und die Cosmopoliten als internationale Minderheit im Sinne des modernen Minderheitsrechts an.

V. Der Staat respektiert die Unabhängigkeit einer Schutzstelle für Cosmopoliten und erkennt sie als im staatsrechtlichen Sinne vertragsfähig an. Die Schutzstelle kann Zweigstellen mit konsularen Befugnissen errichten.

VI. Cosmopolitische Pässe und Personalausweispapiere, die den bei der Schutzstelle registrierten Cosmopoliten ausgestellt werden, sind von allen Behörden anzuerkennen.

VII. Im Kriegsfalle gelten Cosmopoliten als neutrale Ausländer. Der Staat hat weder im Frieden noch im Krieg das Recht, Freiheit oder Vermögen von Cosmopoliten anzutasten. Cosmopoliten dürfen zu keinerlei Kriegsdiensten, Kriegshilfsdiensten, Kriegssteuern oder sonstigen Kriegslasten herangezogen werden.

VIII. Ein Zwang zur Beibehaltung der Staatsangehörigkeit darf auch im Kriege in keiner Form und unter keinem Vorwand ausgeübt werden.

IX. Der Staat respektiert die Unabhängigkeit gemeinnütziger cosmopolitischer Einrichtungen wie Fürsorgezentralen, Versicherungsanstalten, Bankinstitute, Rechtsstellen, Archive, Bildungs- und Erziehungsanstalten, Krankenhäuser, Altersheime, usw. Der Staat drängt den Cosmopoliten keinerlei Einrichtungen und Dienste auf, die die Cosmopoliten gewillt und fähig sind, sich selber zu verschaffen, oder auf deren Gebrauch sie verzichten wollen.

X. Der Staat prüft Forderungen, die sich aus den Grundsätzen der C.U. ergeben. Auf Antrag der Schutzstelle tritt er mit ihr in Verhandlungen über den Ausbau der gemeinsam geschlossenen Verträge ein. Ausführungsbestimmungen, die auch die praktisch gebotenen Übergangsbestimmungen enthalten, werden vom Staat und der Cosmopolitischen Union gemeinsam ausgearbeitet.

 


[Home] [Top]